Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte in Urteilen vom 26. April 20122, dass zwei Pferdehalter über den Verbleib ihrer Pferde Auskunft geben müssen.
Bei zahlreichen Kontrollen hatte das Veterinäramt gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Pferdehaltung der Kläger festgestellt. Weiterlesen