Zugegeben: Niemand befasst sich gerne mit dem Thema. Dennoch sollte Klarheit bestehen, wie sich die rechtliche Situation darstellt, wenn man selbst oder wenn ein Angehöriger verstirbt.
Dem Zufall wollen Sie dabei so wenig wie möglich überlassen. Da die gesetzliche Erbfolge oftmals zu einer ungewünschten Vermögensverteilung, zu erbitterten Streitigkeiten innerhalb der Familie und zur Zerschlagung wirtschaftlicher Werte führen kann, gilt es, durch eine individuelle Nachfolgeplanung die Weitergabe Ihres Vermögens und Ihres Lebenswerks so zu gestalten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.
Dabei bedarf es auch sorgfältiger Überlegungen, ob ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge oder doch erst mit dem Ableben auf den oder die Nachfolger übergehen soll.
Ich berate Sie bei der Nachfolgeplanung und der inhaltlichen Ausgestaltung von Übergabeverträgen, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen.
Um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden, sollte frühzeitig eine für alle Beteiligten akzeptable, individuelle Nachfolgeregelung getroffen werden.
Doch auch im Streitfall finden Sie mich an Ihrer Seite: Sind die Verhältnisse nicht klar geregelt, berate und vertrete ich Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
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