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Schlagwort-Archive: Befreiung
Landwirtschaftliche Alterskasse LAK – an Befreiungsantrag denken!
Landwirte und ihre Ehegatten sind bei Landwirtschaftlichen Alterskassen versicherungspflichtig, sofern der Betrieb eine Mindestgröße von 6 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder 50 Hektar volkswirtschaftliche Nutzfläche hat. Eine Befreiungsmöglichkeit besteht bei außerlandwirtschaftlichen Einkommen von jährlich
Veröffentlicht unter Agrarrecht
Verschlagwortet mit Befreiung, Landwirtschaftliche Alterskasse, Versicherungspflicht