Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil für die Festsetzung von Zahlungsansprüchen verkündet, das vielen Landwirten zugute kommen wird (EuGH, Urteil vom 14.10.2010 – C-61/09-). Geklagt hatte ein Berufsschäfer, dem das Land Rheinland-Pfalz Naturschutzflächen mit erheblichen Einschränkungen für die Bewirtschaftung als Mähwiese und Weide überlassen hatte. Diese Flächen hatte der Landwirt im Prämienantrag als betriebszugehörige Dauergrünlandfläche angegeben. Ihm wurde die Betriebsprämie versagt mit der Begründung, die Nutzungsüberlassung an ihn diene nur der Erfüllung von Naturschutzaufgaben und sei daher keine Landwirtschaft. Nur bei einer Überlassung im Rahmen eines üblichen Landpachtvertrages müsse Betriebsprämie bewilligt werden.
Der EuGH sieht das anders. Er entschied, dass auch Naturschutzflächen, die tatsächlich als Acker- oder Dauergrünlandfläche genutzt werden, landwirtschaftliche Flächen sind, für die Betriebsprämie gewährt werden kann. Begründet hat der EuGH dies vor allem damit, dass der Umweltschutz zu den Zielen der Agrarpolitik der Europäischen Union gehört. Auch den weiteren Einwand der Behörde, der Landwirt könne wegen der Naturschutzauflagen nicht frei über die Fläche verfügen, lässt der EuGH nicht gelten. Für die Gewährung der Betriebsprämie reicht es aus, dass der Landwirt über eine hinreichende Selbstständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt. Es genügt, wenn ihm eine gewisse Entscheidungsfreiheit bleibt.
Die Entscheidung des EuGH ist auch für andere Flächen als Naturschutzflächen von großer Bedeutung. So haben verschiedene Behörden die Auszahlung der Betriebsprämie beispielsweise verweigert für Flächen, die im Bereich von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen lagen und aus Sicherheitsgründen nur zu bestimmten Zeiten und unter Sicherheitsauflagen bewirtschaftet werden durften. Nach der Entscheidung des EuGH können solche Bewirtschaftungseinschränkungen der Auszahlung der Betriebsprämie nicht mehr entgegengehalten werden.