Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien

Das Bundeskanzleramt hat die geplante Abschaffung der Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus EU-8–Staaten gestoppt. Erntehelfer aus diesen Ländern müssen auch im kommenden Jahr bei der ZAV angefordert werden.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Dieser Beitrag wurde unter Agrarrecht abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.