Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Quotenübertragung außerhalb der Börse flexibilisieren.
Im Hinblick auf das Ende der Quotenregelung am 31. März 2015 erfolgt demnächst endlich die dritte Änderung der Milchquotenverordnung. Fristen sollen verkürzt und Auflagen sollen gelockert werden. Ziel ist es vor allen Dingen, im Bereich der Betriebsübertragung Erleichterungen zu schaffen.
Den Bestand der Quotenbörse will das Ministerium jedoch nicht gefährden. Nach der Ansicht des Ministeriums ist das Börsenverfahren weiterhin notwendig, um einen repräsentativen und transparenten Milchquotenpreis zu ermitteln und zeitgleich das Entgelt bei der Übernahme von Milchquoten durch die Pächter festzulegen.
Geplant ist auch, die Mindestbewirtschaftungspflicht von 70% auf 50% zu reduzieren. Betriebe, die bereits die Milchproduktion abstocken, sollen hierdurch die Quote früher übertragen können.
Auch die Weiterbewirtschaftungspflicht von einem festen Monatszeitraum soll verkürzt werden. Die bisherige Verpflichtung zur Weiterführung der Milchproduktion nach Übernahme eines Betriebes soll in eine Pflicht zur Weiternutzung des übernommenen Betriebes umgewandelt werden. Dadurch kann die Milcherzeugung auf den in der Regel bereits vorhandenen Betrieb des Erwerbers konzentriert werden. Bei Übertragungen zwischen den beiden Börsengebieten soll dies aber erst ab dem 01. April 2012 gelten.