Der Europäische Gerichtshof hat am 09.11.2010 entschieden, dass die Veröffentlichung von EU-Subventionsempfängern im Agrarbereich in der bisherigen Form nicht dem Gemeinschaftsrecht entspricht. Aus diesem Grund hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner die Auflistung der Zahlungen an die deutschen Bauern im Internet umgehend sperren lassen.
Der Europäische Gerichtshof ist der Ansicht, dass mehr Daten als nötig über die Beihilfen für Bauern aufgelistet wurden. Der EU-Gerichtshof entschied (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09), die Veröffentlichung sei ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Das sei nur zulässig, wenn die Veröffentlichung nicht über „das absolut Notwendige“ hinausgehe. Offensichtlich hatten Ministerrat und Kommission vor dem Erlass einer Verordnung, die die Veröffentlichung vorsieht, die unterschiedlichen Interessen nicht ausgewogen gewichtet.
Die EU-Kommission prüft jetzt, ob das Urteil bedeutet, dass keine Angaben mehr über die Bezieher von Agrarbeihilfen veröffentlicht werden dürfen.