Streikene Milchbauern zum Schadensersatz verurteilt

Bei den bundesweiten Protestaktionen in Juni 2008 hatten zahlreiche Milchbauern zur Durchsetzung höherer Milchpreise die Zufahrten zu Molkereien mit Schleppern und anderen Fahrzeugen blockiert. Eine Molkerei wollte sich das nicht bieten lassen und klagte gegen verschiedene Milchbauern und die Organisatoren des Streiks, solche Aktionen künftig zu unterlassen. Außerdem verlangte die Molkerei Schadensersatz von fast 700.000 €.
Das Landgericht gab der Molkerei recht. Soeben hat das Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 16.11.2010 (Az.: 9 U 765/10) die Entscheidung bestätigt. Es meint, die zeitweilige Stilllegung der Molkerei sei nicht durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Milchbauern gedeckt. Nur über die Höhe des Schadensersatzes ist noch nicht endgültig entschieden.
Für die Milchbauern ist erst einmal Endstation. Den Weg zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Da es aber um sehr wichtige Rechtsgüter wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und um die Existenz des Berufsstandes der Milchbauern geht, sollte zum Schluss auch noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

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