Höfeordnung muss bleiben!

Seit über 60 Jahren gibt es in Nordwestdeutschland die Höfeordnung. Sie verhindert, dass es im Erbfall zu einer Zerschlagung landwirtschaftlicher Betriebe kommt. Damit dies erreicht wird, geht der Hof geschlossen auf den Hofnachfolger und nicht etwa auf eine Erbengemeinschaft über. Außerdem werden die Abfindungsansprüche der weichenden Erben und die Pflichtteilsansprüche anhand des Hofeswertes, dem Eineinhalbfachen des Einheitswerts berechnet, der deutlich geringer ist als der Verkehrswert.
Mit knapper Mehrheit hat der 68. Deutsche Juristentag den Gesetzgeber aufgefordert, die Höfeordnung abzuschaffen und die Nachfolge an einem landwirtschaftlichen Betrieb den allgemeinen Regeln zu unterwerfen, wie sie auch für Gewerbebetriebe gelten. Das würde bedeuten, dass der landwirtschaftliche Betrieb auch einer Erbengemeinschaft zufallen kann und dass sich die Erb- und Pflichtteilsansprüche nach dem Verkehrswert richten. Nur in Ausnahmefällen soll eine Art Zuweisungsverfahren möglich sein, wie es derzeit im Grundstückverkehrsgesetz geregelt ist.
Den Vorstellungen des Deutschen Juristentages ist zu widersprechen. Sie würden das „Aus“ für viele Betriebe bedeuten. Auch können landwirtschaftliche Betriebe nicht ohne weiteres mit Gewerbebetrieben gleichgestellt werden. Sie bilden nicht nur die Lebensgrundlage der bäuerlichen Familie, sondern erfüllen neben ihren klassischen Funktionen auch immer mehr wichtige Aufgaben der Landschaftspflege und des Umweltschutzes.
Beruhigend: Der Deutsche Juristentag räumt ein, dass seine Empfehlung derzeit nur geringe Aussicht auf eine gesetzgeberische Umsetzung hat. Dennoch ist es wichtig, auch der breiten Öffentlichkeit und den nicht mit landwirtschaftlichen Strukturen vertrauten Juristen klar zu machen, wie wichtig das landwirtschaftliche Sondererbrecht auch heute noch ist.

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