Altersrente (LAK): Hofabgabe auch weiterhin erforderlich

Eine vollständige und ersatzlose Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Rentenvoraussetzung in der Alterssicherung kommt für die Bundesregierung auch weiterhin nicht in Betracht.

Die finanziellen Folgen seien nicht vorhersehbar, heißt es in einer Antwort an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage darüber Auskunft verlangt, welche zusätzliche Kosten aus der Abschaffung der Hofabgabeklausel entstehen würden. In der Antwort heißt es weiter, dass mit der Hofabgabeverpflichtung nicht eine Einstellung jeglicher Arbeit im Betrieb verlangt werde. Entscheidend sei nur, dass zum Zeitpunkt der Unternehmensabgabe das unternehmerische Risiko auf den Nachfolger übergeht, weil nach einer Hofübergabe oder Verpachtung das Verwaltungs- und Verfügungsrecht allein beim Hofnachfolger liege. In vielen Fällen arbeite der abgebende Landwirt ohnehin weiter im Betrieb mit, was aufgrund des gesammelten Erfahrungswissens wünschenswert sei. Problematisch sind diese Verfahren aus Sicht der Regierung nicht, weil die Landwirte ab Beginn eine in der landwirtschaftlichen Alterssicherung versicherungspflichtigen Tätigkeit davon wissen, dass ein Anspruch auf Rente ohne Unternehmensabgabe nicht besteht, denn die Hofabgabeverpflichtung bestehe bereits seit dem Jahr 1957. Die Abschaffung des bestehenden Systems wäre darüber hinaus für das aller Voraussicht nach vom Bund zu tragende Defizit der Alterssicherung gravierender, weil mit der Rentengewährung die Beitragspflicht der betreffenden Landwirte endet. Dem Zugang an Rentenbeziehern stünde – anders als im gegenwärtigen Recht – nicht gleichzeitig ein adäquater Zugang an Beitragszahlern gegenüber. Damit würde sich das heutzutage ohnehin ungünstige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in der Alterssicherung weiter verschlechtern. Weiter sieht die Bundesregierung durch die Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung auch die Gefahr der Verschlechterung der beruflichen Perspektiven für die nachfolgenden Generationen. So könnte es zu Verteuerungen auf dem Bodenmarkt kommen, weil der Nachfrage nach Flächen ein verringertes Angebot gegenüber stünde.

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