Bundesregierung: Sicherheit für Höfe durch eine neue landwirtschaftliche Sozialversicherung

Die Vorsorge für Landwirte soll grundlegend neu organisiert werden. Hierfür soll der neue Bundesträger „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ geschaffen werden, der für alle betroffenen Berufsgruppen zuständig sein soll. Das sieht ein Gesetzentwurf  der Bundesregierung vor.

 
Seit langem scheiden immer mehr Mitglieder aus der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) aus. Das ist eine Folge des Wandels in der Landwirtschaft: Alte Bauern sterben oder geben ihre Höfe auf; immer weniger Junge ergreifen den Beruf. Zudem verzerren unterschiedliche Versicherungsbeiträge in den Regionen den Wettbewerb unter den Betrieben.
 
Das soll sich ändern: Regionale Träger und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden zusammengeführt. So können künftig gleich hohe Beitragssätze für gleich starke Betriebe erhoben werden.
 
Der neue Bundesträger wird die gesamte landwirtschaftlichen Sozialversicherung verantworten – also Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die bislang bestehenden regionalen Träger und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden dann zu einer einzigen Einrichtung. Sie wird als selbstverwaltete Körperschaft der Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamts unterliegen. 
 
Die Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente bleibt erhalten. Sie wird allerdings geändert. Bereits nach den bisher geltenden Regelungen kann eine Hofabgabe in vielfältiger Weise erfolgen. Zum Beispiel durch Veräußerung, Verpachtung, Rückgabe von Pachtflächen, Stilllegung oder auch als Abgabe unter Ehegatten. Diese Möglichkeiten können auch miteinander kombiniert werden.
 
Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung(LSV) in Deutschland ist die Sozialversicherung für die selbstständig tätigen Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, deren Ehegatten, mitarbeitenden Familienangehörigen, Altenteiler (Rentner) sowie deren mitversicherte Angehörige (z.B. Kinder). Sie umfasst die- landwirtschaftliche Unfallversicherung (seit 1885),
– Alterssicherung der Landwirte (seit 1. Oktober 1957), 
– landwirtschaftliche Krankenversicherung (seit 1. Oktober 1972) und die 
– landwirtschaftliche Pflegeversicherung (seit 1. Januar 1995).

 
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