Um die Streitkultur in Deutschland zu verbessern, soll insbesondere die außergerichtliche Mediation gestärkt und gefördert werden. Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung soll am 15.12.2011 abschließend im Bundestag beraten werden.
Die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern, ist Ziel des Gesetzes. Es sei davon auszugehen, dass die „Entwicklung neuer innovativer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung weiter vorangehen wird“, heißt es in dem Entwurf. Die Vertraulichkeit des Wortes soll dabei geschützt und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden. In dem Gesetzentwurf ist verankert, dass bestimmte Mindestanforderungen an Mediatoren gestellt werden.
In Bereich des Agrarrechts hat die Mediation vor allem bei konfliktträchtigen Planungs- und Genehmigungsverfahren eine erhebliche Bedeutung. Probleme bei Nachfolgeregelungen und bei Erbauseinandersetzungen lassen sich ebenfalls häufig schnell und einvernehmliche mit einem Mediationsverfahren lösen.