Das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder hat die im Rahmen der Modulation seit 2009 über 5 % hinausgehende Kürzung der Direktzahlungen in Frage gestellt und den europäischem Gerichtshof (EuGH) um Klärung gebeten.
Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Anhebung der Kürzungssätze von 5 % auf 10 % für die betroffenen Landwirte im Zuge der Halbzeitbewertung unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes des Vertrauenschutzes vorhersehbar war.
Von der seit 2009 bestehende Regelung zur Erhöhung der Modulation von 5 % auf 10 % bis 2012 sind all diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland betroffen, die Direktzahlungen von mehr aus 5.000,00 € erhalten.
Die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe sollten daher überlegen, ob sie, sobald sie ihren Auszahlungsbescheid zur Betriebsprämie 2011 erhalten, im Hinblick auf die vom EuGH zu klärende Rechtsfrage sicherheitshalber ein Rechtsmittel einlegen. Die Rechtsmittelfrist endet innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides. Danach ist der Bescheid bestandskräftig.