Das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder hat die im Rahmen der Modulation seit 2009 über 5 % hinausgehende Kürzung der Direktzahlungen in Frage gestellt und den europäischem Gerichtshof (EuGH) um Klärung gebeten.
Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Anhebung der Kürzungssätze von 5 % auf 10 % für die betroffenen Landwirte im Zuge der Halbzeitbewertung unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes des Vertrauenschutzes vorhersehbar war.
Nachdem die Landwirtschaftskammer NRW im Dezember 2011 die Bescheide zur Betriebsprämie 2011 versandt hat, läuft die einmonatige Rechtsbehelfsfrist bald ab. Betreibe mit einer Prämie von mehr als 5.000,00 € müssen sich daher schnell entscheiden, ob sie Klage erheben wollen. Wird der Prämienbescheid bestandskräftig, gibt es keine Möglichkeit mehr, später eine Änderung der Auszahlungsbetrages zu erreichen, wenn der Europäische Gerichtshof die jetzige Regelung zu Gunsten der Landwirte verwirft. Den Landwirten kann daher nur empfohlen werden, fristwahrend Klage zu erheben. Die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens vor der Landwirtschaftskammer ist in Nordrhein-Westfalen nicht mehr gegeben.