Aufstockungsinteresse eines Landwirts geht Grundstückskauf durch einen Naturschutzverband vor

Wer landwirtschaftliche Flächen kaufen will, braucht eine Genehmigung im Sinne des Grundstückverkehrsgesetzes. Die beispielsweise dann nicht erteilt werden, wenn der Erwerb durch den Nichtlandwirt zu einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden führt. Das musste jetzt auch ein Naturschutzverband erfahren, der landwirtschaftliche Flächen gekauft hatte, um diese mit der Zielrichtung des ökologischen Landbaus an andere Landwirte zu verpachten. Weil ein Landwirt einen dringenden Aufstockungsbedarf darstellen konnte, verneinte das OLG Oldenburg in einem Beschluss vom 22.12.2011 (Az.: 10 W 10/11) die Pflicht, den Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen an den Naturschutzverbund zu genehmigen. Es bejahrt vielmehr ein Vorkaufsrecht der Siedlungsgesellschaft, welche die Flächen dem aktiv wirtschaftenden Landwirt zur Verfügung stellen wollte. Nach der Entscheidung des OLG Oldenburg hat der Kauf landwirtschaftlicher Flächen durch einen Naturschutzverband nur dann Vorrang, wenn die Flächen für ein konkretes Umweltschutz- oder Naturschutzprojekt eingesetzt werden sollen. Ist ein solches Projekt aber nicht einmal in der Planung, darf die Genehmigung des Kaufvertrages versagt werden.

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