Landwirte, die Modulationskürzungen der EU auch im Jahre 2012 in ihrem Prämienbescheid nicht hinnehmen wollen, müssen gegen die in den nächsten Tagen ergehenden Prämienbescheide für das Jahr 2012 Rechtsmittel einlegen, damit diese Bescheide nicht bestandskräftig werden. Die bereits anhängigen Klage-/Widerspruchsverfahren gegen die Modulation 2011 betreffen nur das jeweilige Auszahlungsjahr und haben keine Auswirkung auf die Prämienbescheide 2012.
Im Moment wird davon ausgegangen, dass der Europäische Gerichtshof voraussichtlich Mitte 2013 abschließend über die Zulässigkeit der Modulationskürzung entscheiden wird. Wer sich bis dahin alle Möglichkeiten offen halten will, muss unbedingt Rechtsmittel gegen die entsprechenden Prämienbescheide einlegen. Eine nachträgliche Änderung der bestandskräftigen Prämienbescheide ist, sofern der Europäische Gerichtshof der Modulationskürzung eine Absage erteilt, nicht mehr möglich.