Soeben hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14.03.2013 in der Rechtssache C-545/11 entschieden, dass die erhöhte Modulation seit 2010 rechtmäßig ist. Die Richter sehen die schrittweise Erhöhung von fünf Prozent auf zehn Prozent als richtig an.
Die EU-Mitgliedstaaten wurden 2003 verpflichtet, die Mittel der ersten Säule zu modulieren und so die Direktzahlungen an die Landwirte zu kürzen. Die Gelder wurden dann in der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik eingesetzt. So wurde für alle EU-Staaten eine Modulation in Höhe von drei Prozent in 2005, vier Prozent in 2006 und fünf Prozent ab 2007 beschlossen. Am 20. November 2008 wurden gegen den Widerstand der Landwirte weitere Erhöhungsschritte von den EU-Agrarministern beschlossen, so dass die Modulation bis 2012 auf zehn Prozent angestiegen ist.
Gegen die neuen Modulationssätze hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder europarechtliche Bedenken. Deshalb legte es die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof vor. Der teilte die Bedenken nicht und befand, dass die neuen Modulationssätze nicht zu beanstanden seien.