Mängel bei Photovoltaikanlagen: Verjährung nur zwei Jahre

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom  9. Oktober 2013 (AZ: VIII ZR 318/12) entschieden, dass die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche bei Photovoltaikanlagen nur zwei Jahre beträgt. Er hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. auf, das angenommen hatte, dass die baurechtliche Verjährung von fünf Jahren greift.

Im Streitfall ging es um Komponenten einer Photovoltaikanlage, die im April 2004 auf dem Dach seiner Scheune installiert wurden. Infolge von Blitzschlag und hoher Schneelast traten Störungen an der Anlage auf, die der Landwirt seiner Gebäudeversicherung meldete. Deren Sachverständiger stellte an einigen Photovoltaik-Modulen Sachmängel (sogenannte „Delaminationen“) fest. Außerdem waren die Frontkontaktierungen lückenhaft. Im Jahr 2007 wurde der Hersteller verklagt.

Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision der Beklagten hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht in fünf Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BGB), sondern in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) verjähren. Die gelieferten Einzelteile der Photovoltaikanlage sind nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden. Die auf dem Dach der Scheune errichtete Photovoltaikanlage ist selbst kein Bauwerk im Sinne des Gesetzes. Bauwerk ist allein die Scheune, auf deren Dach die Anlage montiert wurde. Für die Scheune sind die Solarmodule jedoch nicht verwendet worden. Sie waren weder Gegenstand von Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an der Scheune, noch sind sie für deren Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit von Bedeutung. Vielmehr dient die Anlage eigenen Zwecken; denn sie soll Strom erzeugen und dem Käufer dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle (Einspeisevergütung) verschaffen. Damit waren die Ansprüche gegen den Verkäufer verjährt

Wünschen Sie weitere Informationen?

Dieser Beitrag wurde unter Agrarrecht abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.