Ein warnendes Beispiel gibt der Fall, über den das Oberlandesgericht Celle im Urteil vom 04.06.2014 (Az.: 7 U 202/13) zu entscheiden hatte: Zwischen den Mitpächtern eines Jagdpachtvertrages war das Verhältnis so zerrüttet, dass sich die Pächtergemeinschaft in einer Blockadesituation befand, die zu einer Handlungsunfähigkeit der Jagdgemeinschaft geführt hatte. Aus dieser Blockadesituation zieht das Oberlandesgericht Celle die Schlussfolgerung, dass nunmehr auch die Verpächterrechte verletzt sind, nämlich die ordnungsgemäße Bejagung des Jagdbezirks.
Folge ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle, dass der Verpächter den Jagdpachtvertrag fristlos kündigen kann. Denn in einer solchen Situation muss der Verpächter die Sorge haben, dass mit einer Ausübung des Jagdpachtrechts, die den waidmännischen Grundsätzen entspricht, nicht mehr zu rechnen ist.
Die waidmännische Ausübung des Jagdpachtrechts sieht das OLG Celle als höher-rangig an gegenüber den Streitigkeiten der Jagdgemeinschaft. Jede Jagdgemein-schaft oder Jagdgenossenschaft ist gut beraten, wenn sie etwaige Konflikte schnell und intern löst, bevor die Streitigkeit den Bestand des Jagdpachtvertrages gefährdet.