Monatsarchiv: April 2015

Schonzeitaufhebung für Sommergänse

Der Landesbetrieb Wald und Holz war nach Ansicht des 16. Senates des Oberver-waltungsgerichts Münster verpflichtet, die Schonzeit für nicht brütende Grau-, Nil- und Kanadagänse sowie Gössel (Gänseküken) dieser Wildarten von April bis Mitte Juli 2011 und 2012 in bestimmten Jagdbezirken … Weiterlesen

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