Tod eines Pferdes durch falsche Fütterung

Der Eigentümer eines Pferdes hat nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen falscher Fütterung des Tieres, wenn er nachweisen kann, dass der Inhaber des Reitbetriebes, bei dem das Tier untergestellt war und versorgt wurde, das Tier tatsächlich mit falschem Futter versorgte und dessen Tod verursacht hat. Das entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil vom 14.01.2013 (Az: 14 O 518/12).

Im Streitfall hatte die Klägerin vorgetragen, die Mitarbeiterin des Reitstalls hätte das Pferd vorsätzlich über mehrere Tage hinweg mit Stroh gefüttert, obwohl bekannt gewesen sei, dass Stroh bei dem Pferd zu schweren Koliken führen könne. Tatsächlich war das Pferd nach einer schweren Kolik operiert worden und musste schließlich getötet werden.

Das Landgericht Coburg wies die Schadenersatzklage ab, weil sich auch nach Vernehmung von sechs Zeugen die Fütterung des Pferdes mit Stroh nicht nachweisen ließ. Das Landgericht Coburg ging vielmehr davon aus, dass das Pferd ordnungsgemäß mit Heu gefüttert worden war. Dem Antrag der Klägerin auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage der Qualität des Heus ging das Gericht nicht nach, insbesondere, weil Reste der letzten Fütterung des Pferdes nicht mehr vorhanden waren.

Das Gericht wies daraufhin, dass die Beweislast für eine Verletzung des Einstel-lungsvertrages den Kläger als denjenigen trifft, der mit der entsprechenden Behauptung Schadenersatz begehrt. Blieben Zweifel, könne der Beklagte nicht zur Zahlung verurteilt werden.

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