Tierhalterhaftung gegenüber dem Hufschmied

Ein beim Beschlagen von dem Pferd verletzter Hufschmied kann den Tierhalter ungekürzt aus der Tierhalterhaftung in Anspruch nehmen. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm am
22.04.2015 entschieden (Az: 14 U 19/14).

Der  Kläger, ein erfahrener Hufschmied, beschlug im Auftrag der beklagten Pferdehalter im Dezember 2010 den seinerzeit 13-jährigen Wallach auf dessen Hof. Bei der Ausführung der Arbeiten zog sich der Kläger aus  umstrittenen Gründen eine schwere Verletzung seines rechten Fußgelenks und oberen Sprunggelenks zu, die in der Folgezeit mehrfach operativ behandelt werden musste und den seit dem Unfall arbeitsunfähigen Kläger auch heute noch in seiner Bewegung einschränkt.

Von dem beklagten Tierhalter hat der Kläger Schadensersatz verlangt, u.a. 50.000 Euro materiellen Schaden, 30.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 1.400 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm dem Kläger den vollen Schadensersatz zuerkannt.

Dem Kläger stehe gegen die Beklagten ein Schadensersatzanspruch zu, der nicht durch einen Mitverschuldensanteil zu kürzen sei. Die Beklagten hafteten dem Kläger als Tierhalter. In dem Unfallgeschehen habe sich eine vom Wallach ausgehende “Tiergefahr“ verwirklicht. Der Kläger habe nachgewiesen, dass er durch den Wallach getreten worden sei und sich hierdurch seine komplexen Verletzungen zugezogen habe. Die Tierhalterhaftung sei nicht ausgeschlossen, weil der Kläger beim Beschlagen des Wallachs “auf eigene Gefahr“ gehandelt habe. Dieser Rechtsgedanke greife nicht bereits allein deshalb ein, weil ein vom Tierhalter beauftragter Hufschmied ein Pferd beschlage. Beim Beschlagen setze sich ein Hufschmied zwar einer erhöhten Tiergefahr aus, dies aber auf der Grundlage eines Beschlagvertrages, der den Tierhalter regelmäßig nicht von seiner gesetzlichen Haftung entbinde. Anhaltspunkte für ein mit dem Beschlagen  es Wallachs verbundenes erhöhtes Risiko habe der Kläger nicht gehabt. Er habe den zuvor als brav und gutmütig eingeschätzten Wallach bereits seit mehreren Jahren
regelmäßig alle sechs bis acht Wochen beschlagen.

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