Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, verletzt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet. So das Oberlandesgericht Celle in seinem am 14.03.2016 verkündeten Urteil, Az.: 20 U 30/13.
Die Klägerin hatte 40.000,00 € Schadenersatz für ihre Stute begehrt, die sich beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass sie eingeschläfert werden musste. Das Tier war in Panik vor einem Wasserstrahl geflüchtet, der wie eine Treibhilfe gewirkt hatte und die Flucht des Tieres auslöste. Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass der Beklagte Landwirt für Schäden der Kläger hafte, da er vor Einschalten der Bewässerungsanlage nicht sichergestellt habe, dass der Wasserstrahl nicht auf die angrenzende Weide reicht. Mangelnde Kenntnisse über das übliche Fluchtverhalten eines Pferdes entlasteten ihn nicht. Er müsse sicherstellen, dass die Anlage nur das eigene Grundstück beregne, anderenfalls handle er fahrlässig.