Auch Pferdehalter sind Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Das hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 23.12.2016, Az: 1 BvR 1723/14 bestätigt.

Ein Pferdehalter ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Unternehmerpflichtversicherung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen.

Mit dem Verfahren wollte sich ein Pferdehalter gegen seine Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als landwirtschaftlicher Unternehmer wenden. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hatte den Beschwerdeführer im Jahre 2010 als Halter von Pferden auf eigener Weidefläche in ihr Unternehmerverzeichnis aufgenommen. Dies hatte zugleich den Eintritt in die Unternehmerpflichtversicherung zur Folge. Der Widerspruch des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft blieb erfolglos. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht wiesen die Klage des Beschwerdeführers ab. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte das Bundessozialgericht verworfen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde auch deshalb ab, weil der Beschwerdeführer nach Auffassung des Gerichts eine mögliche Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt habe. Insbesondere habe er sich hinsichtlich seiner Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung nicht mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zur Pflichtversicherung von Nebenerwerbs- oder Hobbylandwirten auseinandergesetzt.

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