Rentenantrag! Was tun?

Seit den aktuellen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.05.2018, Az.: 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14 und 1 BvR 2392/14 steht fest, dass die derzeitige Hofabgabeklausel des ALG verfassungswidrig ist. Die Entscheidung des BVerfG hat zur Folge, dass die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (SVLFG) bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber ihre Entscheidungen nicht mehr auf die beanstandeten Vorschriften stützen.

Dies führt dazu, das die SVLFG derzeit keine Entscheidungen über Altersrentenanträge treffen. Renten wegen Erwerbsminderung und/oder Witwen-/Witwerrenten sind vom Beschluss des BVerfG nicht betroffen, d.h. hier ist vorerst noch die Hofabgabe erforderlich.

Bestandskräftige Entscheidungen der Alterskasse sind von dem Urteil nicht betroffen. Allerdings können Landwirte und Landwirtinnen, die in den vergangen vier Jahren einen Antrag auf Rente gestellt haben, deren Antrag abgelehnt wurde und die kein Rechtsmittel eingelegt haben, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Die Norm eröffnet die Möglichkeit, dass ein offensichtlich rechtswidriger Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Sollte die Alterskasse im Rahmen des Überprüfungsverfahrens feststellen, dass ein offensichtlich rechtswidriger Verwaltungsakt vorliegt, müsste sie den ablehnenden Bescheid zurücknehmen und die nicht gezahlte Rente rückwirkend zahlen.

Landwirte und Landwirtinnen, die derzeit eigentlich einen Antrag auf die Gewährung von Regelaltersrente stellen wollten, z.B. weil sie ihren Betrieb abgeben möchten oder aus gesundheitlichen Gründen, ohne dauerhaft oder teilweise erwerbsgemindert zu sein, hierzu gezwungen sind, ist dringend zu raten, trotz der vorläufigen Aussetzung der Rentenantragsverfahren durch die Alterskasse den Rentenantrag zügig zu stellen. Die SVLFG wird über die jetzt gestellten Rentenanträge entscheiden, sobald die neuen rechtlichen Grundlagen für eine Entscheidung gegeben sind. Eine rückwirkende Rentenzahlung kann jedoch nur in den Fällen erfolgen, in denen zeitnah auch ein Antrag gestellt worden ist.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Dieser Beitrag wurde unter Agrarrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.