Kein Entschädigungsanspruch der BVVG für Windkrafträder – Rückforderungsanspruch für Landwirte

Regelungen in Kaufverträgen mit der BVVG, wonach der Käufer die BVVG in Verhandlungen mit Energieanlagenbetreibern einbeziehen und der BVVG einen hohen Anteil des Entschädigungsbetrages zahlen muss, sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.09.2018, Az.: V ZR 12/17 unwirksam. Das bedeutet, dass die betroffenen Landwirte Zahlungen von der BVVG zurückfordern können.

Zu den Aufgaben der staatlichen BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH gehört die Privatisierung der Landwirtschaftsflächen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Frei schalten und walten wie ein klassisches Unternehmen kann die BVVG dabei allerdings nicht. Sie hat beispielsweise die Vorgaben des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) zu beachten. Werden Flächen preisvergünstigt verkauft, hat die BVVG sicherzustellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung für einen längeren Zeitraum beibehalten bleibt. Abgesichert werden kann dies mit Rücktritts- und Ankaufrechten der BVVG.

Solche Rücktritts- und Wiederkaufsrechte ließ sich die BVVG auch für den Fall einräumen, dass der Erwerber auf den Flächen Windkraftanlagen errichtet oder einem Anlagenbetreiber den Bau von Windkraftanlagen gestattet. Obendrein verlangte die BVVG, dass sie in die Vertragsverhandlungen mit den Anlagenbetreibern einbezogen wird und dass der Landwirt bis zu 90 % der Entschädigung an die BVVG zahlt, und zwar direkt bei der Inbetriebnahme der Anlage, auch wenn der Anlagenbetreiber die Entschädigung nur über einen längeren Zeitraum an den Eigentümer zahlen muss. Wer die von der BVVG vorgegebenen Vertragsbedingungen nicht akzeptieren wollte, hatte keine Chance, Flächen zu erwerben.

Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 14.09.2018 entschieden hat, sind die meisten dieser Klauseln unwirksam. Die BVVG durfte sich kein Wiederkaufsrecht und auch kein Rücktrittsrecht versprechen lassen, wenn der Eigentümer auf den Flächen Windkrafträder errichten lassen wollte oder wenn die Flächen ganz oder teilweise in ein Windeinzugsgebiet einbezogen worden sind. Unwirksam sind auch die Regelungen, wonach der Erwerber die BVVG an den Vertragsverhandlungen mit dem Anlagenbetreiber beteiligen und ihr den überwiegenden Teil der Entschädigung auskehren muss, die er von dem Betreiber erhält. Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass solche Bedingungen den Erwerber unangemessen benachteiligen, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren und auch nicht erforderlich sind, um den Vertragszweck abzusichern.

Oft aus der Sorge heraus, sie könnten die Flächen durch die Ausübung des Rücktritts- oder Wiederkaufsrechts der BVVG verlieren, haben Landwirte, auf deren Flächen Windenergieanlagen errichtet worden sind, sehr hohe Zahlungen an die BVVG geleistet. Nachdem jetzt klar ist, dass die Regelungen in den Kaufverträgen mit der BVVG unwirksam sind, bestehen Rückzahlungsansprüche der Landwirte aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung. Vermutlich werden die betroffenen Landwirte nur zu ihrem Geld kommen, wenn sie die BVVG verklagen.

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