Monatsarchiv: September 2019

Auslobung von Rohwurst als „glutenfrei“ ist irreführend und daher unzulässig

Die Auslobung von Rohwursterzeugnissen als „glutenfrei“ stellt eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten i.S.d. Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) dar, da dem Verbraucher damit suggeriert wird, dass diese Rohwürste im Gegensatz zu denen der Konkurrenz über spezielle, … Weiterlesen

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Bewerbung eines pflanzlichen Produkts als „Käse-Alternative“ zulässig

Die Bezeichnung eines pflanzlichen Produkts als „Käse-Alternative“ ist zulässig, da das Produkt damit lediglich in die Beziehung zum Milchprodukt Käse gesetzt wird, ohne es als solchen zu bezeichnen. Durch den Wortzusatz „Alternative“ wird eine Irreführung des Verbrauchers verhindert. Dies entschied … Weiterlesen

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