Kein Berufszweig ist seit Jahren einem derartigen Strukturwechsel unterworfen wie die Landwirtschaft.
Die Situation wird erschwert durch eine Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber für keinen anderen Berufszweig so viele Sonderregelungen kennt, wie für den landwirtschaftlichen Unternehmer. So gibt es nicht nur ein eigenes Sozialversicherungssystem, sondern auch ein kompliziertes Landwirtschaftserbrecht, zu dem die sog. Höfeordnung, das Anerbenrecht und das Landguterbrecht gehören. Umweltrecht, schwierige Genehmigungsverfahren, Natur- und Pflanzenschutzrecht sowie komplizierte Verwaltungsverfahren wie die Flurbereinigung oder die Flurneuordnung kommen hinzu. Die Vielzahl zivilrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und europarechtlicher Vorschriften ist für den landwirtschaftlichen Unternehmer kaum noch zu durchschauen, die Verfahren sind ohne fachkundige Hilfe kaum noch zu bewältigen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung Ihrer agrar- und landwirtschaftsrechtlichen Probleme. Ich stehe Ihnen beratend zu Seite und vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden, Berufskollegen, Dritten und vor Gericht. Ich bin vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten und natürlich vor allen Landwirtschaftsgerichten. Als unabhängige Fachanwältin für Agrarrecht vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen – ohne Rücksicht auf Verbandsinteressen oder agrarpoliische Zweckmäßigkeiten. Mit den landwirtschaftlichen Strukturen bin ich vertraut.