Seit den aktuellen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.05.2018, Az.: 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14 und 1 BvR 2392/14 steht fest, dass die derzeitige Hofabgabeklausel des ALG verfassungswidrig ist. Die Entscheidung des BVerfG hat zur Folge, dass die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (SVLFG) bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber ihre Entscheidungen nicht mehr auf die beanstandeten Vorschriften stützen.
Dies führt dazu, das die SVLFG derzeit keine Entscheidungen über Altersrentenanträge treffen. Renten wegen Erwerbsminderung und/oder Witwen-/Witwerrenten sind vom Beschluss des BVerfG nicht betroffen, d.h. hier ist vorerst noch die Hofabgabe erforderlich.
Bestandskräftige Entscheidungen der Alterskasse sind von dem Urteil nicht betroffen. Allerdings können Landwirte und Landwirtinnen, Weiterlesen