Obergerichtliche Entscheidungen zum Landwirtschaftserbrecht sind zur Zeit rar. Die wenigen Entscheidungen sind lesenswert und zur Rechtsfortbildung geeignet. Das trifft auch auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 30.01.2020 – 10 W 27/19 (Lw), BeckRS 2020, 1567 zu.
Der Eigentümer eines Hofes i.S.d. Höfeordnung hatte mit seinem Sohn einen Hofübergabevertrag geschlossen, den das Landwirtschaftsgericht genehmigen sollte. Dieses lehnte ab, weil dem vorgesehenen Hofnachfolger die Wirtschaftsfähigkeit fehle. Er war nämlich zweimal wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Ehefrau des Hofeigentümers war offensichtlich ebenso wenig wirtschaftsfähig wie die Tochter Weiterlesen