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Landwirtschaftliche Alterskasse: Befreiungsmöglichkeit bis zum 31.03.2014

Im November letzten Jahres hat die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine neue einheitliche Mindestgröße für die Beitrags- und Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) und der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beschlossen. Ab dem 01.01.2014 beträgt … Weiterlesen

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Landwirtschaftliche Alterskasse LAK – an Befreiungsantrag denken!

Landwirte und ihre Ehegatten sind bei Landwirtschaftlichen Alterskassen versicherungspflichtig, sofern der Betrieb eine Mindestgröße von 6 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder 50 Hektar volkswirtschaftliche Nutzfläche hat. Eine Befreiungsmöglichkeit besteht bei außerlandwirtschaftlichen Einkommen von jährlich

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